Das Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) wurde vom niedersächsischen Landtag verabschiedet und ist seit dem 01.07. 2011 in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen:

§ 4 Ein Hund, der älter als sechs Monate ist, ist durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen.

§ 5 Für die durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, verursachten Schäden ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500 000 Euro für Personenschäden und von 250 000 Euro für Sachschäden abzuschließen

§ 3 Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen.
Neben div. Personengruppen (s. Gesetzestext) gilt als sachkundig, wer innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung oder Betreuung für eine juristische Person über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten oder für eine juristische Person betreut hat.

Diese Bestimmung tritt wie auch der Paragraph 6 bzgl. der Mitteilungspflicht an ein Zentralregister erst am 01.07.2013 in Kraft.


aktueller Sachstand:

im Landwirtschaftsministerium wird mit Hochdruck an der Schaffung der entsprechenden Strukturen für Ausbilder und Prüfer gearbeitet.

In der betreffenden Arbeitsgruppe ist der VDH u. a. durch Fachleute aus dem Leistungsrichterbereich des SV und des DVG vertreten.

Hier werden Richtlinien und Prüfungsinhalte für die Zertifizierung von Prüfern sowie die Inhalte der Sachkundeprüfung erarbeitet. Ich bin sicher, daß auch diese Arbeiten mit grosser Sorgfalt und Sach- und Fachkunde durchgeführt werden.

Ich werde Sie, wie gewohnt, an dieser Stelle auf dem Laufenden halten und informieren, sobald es (Zwischen-) Ergebnisse gibt.

jochen rissmann
1. Vorsitzeder




Statement des Landesverband Niedersachsen im VDH e.V, anl. der Anhörung am 25. Feb. 2011

S. g .D. u. H.

Ich fasse mich kurz und verweise hier ausdrücklich auf die schriftliche Stellungnahme des VDH die Ihnen – hoffentlich - vorliegt.

Der Verband für das Deutsche Hundewesen begrüßt und unterstützt das Engagement des Landes Niedersachsen zugunsten von Sicherheit bei der Hundehaltung.

Wir sind überzeugt davon, dass artgerechte Haltungsbedingungen einschließlich einer intensiven Beschäftigung mit Hunden und qualifiziertes und kontrolliertes Züchten am intensivsten zu einem harmonischen Miteinander von Mensch und Hund in der Gesellschaft beitragen.

Im Nieders. Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung, Verbraucherschutz und Landesentwicklung wurde fast zwei Jahre an der Neufassung des Nieders. Hundegesetzes gearbeitet. – Ich war für den VDH von Anbeginn mit dabei.

Ausdrücklich möchte Ich den Verantwortlichen dort für die sachgerechte und mit hohem Fachwissen geleistete Arbeit danken und betone vorweg, dass der VDH als bundesweit größte kynolog. Vereinigung ( ca. 650.000 – 175 Vereine) mit der Neufassung des Nieders. Hundegesetzes sehr gut leben kann.

Das Gesetz berücksichtigt – für uns ganz wichtig – in großen Teilen das Wohl der Hunde. Ohne Diskriminierung von Rassen oder Rassegruppen

Ich pers. habe mehrfach betont, dass wir im Vergleich zu anderen Bundesländern stolz auf unser Nieders. Gesetz sein können.

Wenn wir denn Hundehaltungsgesetze überhaupt brauchen, ist das Gültige und das Zukünftige sachlich und fachlich sehr gut durchdacht.

Durch keine wissenschaftlich begründete Studie werden irgendwelche Rasselisten als sachlich richtig dargestellt. Das Gegenteil ist der Fall! Gleiches gilt für eine Kategorisierung nach Größen- oder Gewichtsklassen.

Solche Lösungsansätze sind von vornherein falsch und populistisch.

Hier haben wir Niedersachsen offensichtlich wg. unseres klassischen Tierzucht- und Tierhaltungslandes dann wohl doch mehr Realismus, Sachlichkeit und Wissen zu Problemen und Anforderungen aus der Tierwelt.

Die in § 2 geforderte Sachkunde mag einen starken Eingriff für Hundehalter und solche, die es werden wollen, darstellen. Da es eine klare Eingrenzung der möglichen Hundehaltung ist, knirsche ich an dieser Stelle etwas mit den Zähnen.

Wir sind aber insofern einverstanden, als dass eine Sachkunde in jedem Falle der Kreatur Hund dienen und helfen wird. Da ich mich als Lobbyist für die Hunde verstehe – also klar und deutlich. JA!

Dennoch würden wir eine Kampagne und eine große Offensive zur freiwilligen Teilnahme an entsprechenden Lehrgangsangeboten favorisieren. Wir befürchten ein krasses Missverhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und Effekt. (Siehe Stellungnahme des VDH)

Bzgl. der Praxis sehe ich allerdings Probleme:
„Theoret. Sachkundeprüfung vor Aufnahme der Hundehaltung“
Wird bei Versteuerung des Hundes kontrolliert? Was geschieht mit dem Hund wenn nicht??

„Prakt. Prüfung im ersten Jahr“
Was geschieht mit dem Hund wenn nicht bestanden??

Chippflicht für alle Hunde zur einwandfreien Identifizierung ist für die Züchter im VDH (90.000 Welpen) obligatorisch und für alle Hunde wünschenswert.

Ein zentrales Register mit den in § 5 aufgeführten Angaben halten wir für überfällig und dringend notwendig um an entsprechende statistische Zahlen zu gelangen. Auch u. U. zum Wohle der Hunde und Hundehalter.

Eine obligatorische Haftpflichtversicherung für jeden Hund erscheint uns selbstverständlich und ist für jeden verantwortungsvollen Hundehalter selbstredend.

Im Kapitel über „gefährliche Hunde“ sind im vorliegenden Entwurf Änderungen gegenüber dem bestehenden Hundegesetz eingeflossen, die praxisnah Unklarheiten beseitigen und aus der Erfahrung Klarstellungen darstellen.

Auch hier zeigt sich die richtige Einstellung und Sachlichkeit bzgl. „auffällig gewordener Hunde“ und nicht einzelner Rassen.

Sorge bereitet uns bzgl. der Sachkundelehrgänge und Sachkundeprüfungen die Durchführung, Überprüfung und Kontrolle sowie die personelle Zertifizierung.

Hier ergibt sich noch sehr viel Arbeit und Klärungsbedarf!

Allein die Schaffung von Strukturen für einheitliche und flächendeckende Lehrgangsangebote und einheitliche Sachkundeprüfungen stellt sicher ein erhebliches Problem dar.

Die Lösung dieser Aufgabe an die Kommunen zu delegieren wäre bestimmt der falsche Ansatz und würde garantiert zu weiteren und größeren Problemen führen. Hier ist nach wie vor das Land – damit - wie ich hoffe - sicher das Landwirtsch.-Ministerium – gefordert.

Wir vom VDH bieten hier ganz selbstverständlich wieder unsere Mitarbeit, unser Know How und die Strukturen unserer Ausbildungs- und Prüfungsvereine für Hilfe, Unterstützung und Mitarbeit an.

Sorge bereitet uns auch die Zertifizierung von Prüfungsberechtigten.
Alle Veterinäre per se?? M. E. nicht sachgerecht.
Hundeschulen, Hundeflüsterer, Hundetherapeuten, Hundetrainer usw. usw. per se??? - Wohl kaum!

Wenn ich das Angebot eines von Funk und FS bekannten Hundetrainers an das LW-Ministerium lese, und sehe, dass man sich sogar mit Unterstützung der PETA bereits jetzt um entsprechende Zertifizierungen bemüht und bereits im Vorweg darauf hinweist, dass „andere“ Hundeausbilder die falschen Methoden anwenden und man nur höchstselbst allein selig machend ist, reicht meine Phantasie aus um das Bild von tausenden von Geiern zu sehen, die darauf warten sich auf das große Geld zu stürzen.
Wer und wie trennt man die Spreu vom Weizen?

Hier werden klare Richtlinien und Kompetenzen gefordert, wenn nicht der gut gemeinte Teil dieses Gesetzentwurfes ad absurdum geführt werden soll.

Auch hier bieten wir unsere Hilfe. unser Know How und das geprüfte Wissen unserer Leistungs- und Ausbildungsrichter aus den Mitgliedsvereinen des VDH an und sind sicher, dass diese mit eingebunden und sich auch einbringen werden.

Als letztes noch ein Satz zur Kontrolle! Wie bei allen Gesetzen und Verordnungen gilt auch hier: Ein Gesetz, das nicht kontrolliert wird, brauchen wir nicht!

Was nützen alle Auflagen bzgl. Hundehaltung, die ehrbaren und unbescholtenen Bürgern ihre Freiheit eingrenzen und erhebliche Kosten verursachen, wenn die verordneten Maßnahmen in der Fläche nicht kontrolliert werden.

Nur so könnte das Hundegesetz seinen Sinn und Zweck erfüllen, nämlich Bedrohung und Beißunfälle durch Hunde verhindern oder zumindest zu minimieren.

Ich erinnere an Hi vor zwei Jahren! Die Beißattacke der zwei Rottweiler hätte mit den damals gültigen Gesetzen verhindert werden können.
Man hätte sie nur anwenden müssen.

Ich habe Sorge, wenn ich daran denke, dass nach Schätzungen nur
ca. 50 - 60 % der Hunde in unserer Stadt versteuert sind und es wohl keine nennenswerte Kontrollen oder Bemühungen gibt, der restlichen 40 % habhaft zu werden.

So lange es Pferde gibt, werden diese ausschlagen.
So lange es Hunde auf dieser Erde gibt, werden diese auch einmal beißen! – Das verhindert kein Gesetz.

Es hat sich mittlerweile durchgesetzt: Das Problem liegt am oberen Ende der Hundeleine!

Die Probleme beginnen bei der unkontrollierten und unqualifizierten Zucht und Vermehrung von Hunden. Bei der Aufzucht, Sozialisierung und Erziehung!

Hier gibt es große Defizite, die den Grundstock für Problemhunde legen.
Unkontrollierte Zucht und Vermehrung und unkontrollierte Importe!
Hier muss angefangen und geregelt werden!

Wir brauchen, wie seit Jahrzehnten von Herrn Prof. Wegener und anderen gefordert: ein Heimtierzuchtgesetz!

Dann wird es den Menschen, den Hunden und dem so wertvollen Zusammenleben dieser miteinander besser gehen!

Und darum geht es uns doch eigentlich!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.